FAQs

Warum Ökostrom?

Es ist Zeit zu handeln – für Jeden! Die Menschheit hat es geschafft mit Beginn der industriellen Revolution bis heute den Planeten durch Schadstoffe so stark zu schädigen, dass bereits ein irreparabeler Schaden entstanden ist. Daher ist es Zeit für uns alle umzudenken und unseren Energiebedarf aus Quellen zu gewinnen, die den Planeten nicht schädigen. Daher Ökostrom!

Welche EEs machen Sinn?

Grundsätzlich machen alle Erneuerbaren Energien Sinn, da sie aus regenerativen und nicht aus fossilen Brennstoffen gewonnen werden. Was für den Endabnehmer bzw. den Investor Sinn macht muss durch eine persönliche Bedarfsanalyse ermittelt werden. Eine pauschale Antwort ist hierbei schwierig.

Was ist das EEG?

Die genaue Bezeichnung lautet: Gesetz für die Förderung von erneuerbaren Energien. Kurz: Erneuerbare Energien Gesetz (EEG): Das EEG wurde erstmals im Jahr 2000, als Nachfolger des Stromeinspeisegesetzes (StEG) von 1991, verabschiedet. Das EEG dient dem Umwelt- und Klimaschutz und fördert erheblich die Weiterentwicklung von Techniken zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.

Das EEG ist ein deutsches Erfolgsmodell, das von 47 weiteren Staaten übernommen wurde. Der Grundgedanke des Gesetzgebers ist erstens, dass der Anlagenbetreiber insoweit gefördert wird, dass sich die Anlage wirtschaftlich auf lange Zeit (mindestens 20 Jahre) lohnt. Diese Zeit ist für eine Amortisierung mehr als ausreichend.

Zweitens sind Netzbetreiber wie z. B. RWE, Vattenfall, EnBW etc. gesetzlich verpflichtet die Anlage unverzüglich anzuschließen und den erzeugten Strom vorrangig und sofort abzunehmen. Das bedeutet, dass die Netzbetreiber ihren selbstproduzierten Strom aus z. B. Kohle- und Kernenergie hinten anstellen und somit die gesamte Strommenge aus erneuerbaren Energien abnehmen und lt. EEG Vergütungsrichtlinien bezahlen müssen. Selbst wenn ein Überangebot aus „grünem Strom“ bereit steht.

Der Strom aus verschiedenen Anlagentypen (Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie, Wasser- und Windkraft) wird lt. EEG unterschiedlich hoch (€/KWh) gefördert.

Wie lange wird die Vergütung des EEG gewährt?

Das EEG wird grundsätzlich 20 Jahre bezuschusst.

Kann mir der Gesetzgeber meinen garantierten Zuschuss kürzen?

Nein, kann er nicht. Der gewährte Zuschuss gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren. Es ist nicht statthaft, dass Ihnen aufgrund von Gesetzesänderungen Ihre finanzielle Lebensplanung genommen wird. Zumal Sie aufgrund von Aussagen des Gesetzgebers Ihre Investments fest geplant haben.

Kann die Vergütung des EEG auf einmal gestrichen werden?

Die Einspeisevergütung kann natürlich gestrichen werden. Das bedeutet, dass alle künftig an das Netz angeschlossenen Anlagen keine oder eine reduzierte Vergütung erhalten. So wie es z. Z. bei der Vergütung für Solar aussieht, das aber, nebenbei bemerkt, immer noch ein sehr lukratives Investment aufgrund stark gesunkener Modulkosten darstellt. Bereits bestehende und an das Netz angeschlossene Anlagen haben Ihre festen Vergütungssätze und diese können den Anlegern nicht mehr genommen werden, da in Deutschland „altes Recht“ seine fortwährende Geltung hat.

Reicht der 20jährige Zuschuss, um ein Investment in Erneuerbare Energien rentabel zu machen?

Zweifelsfrei ja! Man rechnet ungefähr mit einer Rentabilitätszeit von 15 Jahren.

Was ist, wenn die Sonne nicht mehr scheint?

Wenn es tatsächlich dazu kommt, dass die Sonne überhaupt nicht mehr scheint, haben wir ganz andere Probleme als unsere Investments.

Gibt die Gefahr, dass innerhalb eines Jahres eine zu starke Bewölkung auftritt?

Eher nicht, da statistische Erhebungen der letzten 20 Jahre ganz klar besagen, dass die Sonnenscheindauer immer gleichmäßig über das Jahr verteilt scheint. Es ist durchaus möglich, dass in einem Monat die Sonne etwas weniger scheint als in den Jahren zuvor, aber dies wird durch sonnenintensivere Monate im selben Jahr kompensiert. Die durchschnittliche Sonnenscheindauer im Deutschland liegt bei ca. 900 h/p. a.

Was ist wenn die Netzbetreiber das Projekt nicht anschließen wollen oder sich zu viel Zeit lassen?

Der Gesetzgeber schreibt den Netzbetreibern im EEG vor, dass Anlagen der Erneuerbaren Energien vorrangig und unverzüglich anzuschließen sind. Falls dies nicht geschehe machen sich die Netzbetreiber schadensersatzpflichtig.

Was ist ein Netzbetreiber?

Netzbetreiber sind Konzerne wie Vattenfall, Eon, RWE, EnBW etc. die die Stromnetze betreiben und warten. Sie erhalten hierfür eine Durchlaufvergütung.

Was ist, wenn es ein Überangebot an Strom gibt, sodass die Anlage, in die ich Investiert habe keinen Abnehmer für meinen Strom hat?

Dieser Fall ist ausgeschlossen, da der Gesetzgeber im EEG vorschreibt, dass der Strom aus Erneuerbaren Energien vorrangig abgenommen werden muss. Für den Fall, dass es eine Überkapazität gibt steht der „grüne Strom“ vor Strom aus fossilen Energien. Das bedeutet, dass ein AKW (Atomkraftwerk) seine Kapazitäten herunterregeln müsste.

Sind die Anlagen sehr wartungsintensiv?

Nein, sind sie nicht. Z. B. eine Photovoltaikanlage steht auf einem Feld oder Dach und verrichtet ihre Arbeit. Natürlich muss ein Techniker ab und zu nach dem rechten sehen und entsprechend warten. Diese Kosten sind aber minimal hinsichtlich des Gesamtinvestments.